scootertuning

Scootertuning für Einsteiger

Scootertuning bezeichnet das Tuning von Motorrollern (engl. Scooter). Die meisten Roller haben einen Hubraum von etwa 50 cm³ und eine gesetzlich vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h (Mofa) oder 45 bzw. 50 km/h. Diese Roller können mit entsprechendem Fachwissen und finanziellen Möglichkeiten auf Geschwindigkeiten von über 140 km/h und ca 20 kW und mehr Leistung am Hinterrad gebracht werden. Manche getunte Roller (70 oder 80 cm³-High-End-Zylinder vorausgesetzt) erreichen Geschwindigkeiten von mehr als 140 km/h. Damit trotz solcher Umbauten die Betriebserlaubnis erhalten bleibt, ist eine Ummeldung und Vollabnahme der Umbauten beim TÜV erforderlich. Dies zieht Einzelabnahmen, Abgasuntersuchungen und Festigkeitsprüfungen (Rahmen, Fahrwerk) beim TÜV nach sich. Zudem wird für das Führen dieser Fahrzeuge ein anderer Führerschein benötigt, da der M-Führerschein eine Hubraumbegrenzung von 50 cm³ und eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 45 km/h hat.

 

Technik

Es gibt viele Möglichkeiten, die Motorleistung eines Rollers zu steigern, da die Zweitakt-Motoren erhebliches Tuning-Potential aufweisen. Diese Änderungen verstoßen jedoch in den meisten Fällen gegen die Straßenverkehrsordnung, sobald man den Roller im öffentlichen Straßenverkehr bewegt.

Rechtliche Problematik

Das große Problem beim Rollertuning besteht in der Illegalität der Benutzung eines frisierten Rollers im öffentlichen Straßenverkehr. Da für viele Jugendliche (ab 15 mit dem Mofaschein) der Roller das erste motorisierte Fahrzeug ist, ist die Begeisterung dafür groß. Da viele Roller, besonders Mofa-Roller, im Originalzustand große Probleme im Straßenverkehr bereiten, frisiert ein großer Teil der Jugendlichen ihre Roller. Die Gründe für das Verlangen von Mofafahrern nach mehr Geschwindigkeit und mehr Leistung sind das ständige Überholtwerden bei einer Geschwindigkeit von 25 km/h durch die Drosselung und die besonders niedrige Geschwindigkeit bei Steigungen bedingt durch die Drosselung des ohnehin schon sehr schwachen Motors. Auch Roller mit 45 km/h Höchstgeschwindigkeit werden häufig überholt und haben im Originalzustand meist nicht genug Leistung, um diese Geschwindigkeit bei Steigungen beizubehalten. Grob geschätzt sind zwei Drittel aller 50 cm³-Roller (hauptsächlich aus den genannten Gründen) frisiert und damit im öffentlichen Straßenverkehr nicht mehr zugelassen.

Ein frisierter Roller, der sich in Höchstgeschwindigkeit, Hubraum, Motorleistung, Lautstärke, Schadstoffausstoß, nicht zugelassene Anbauteile oder Ähnlichem von den in der Betriebserlaubnis eingetragenen Werten unterscheidet, erfordert, wenn man den Roller im öffentlichen Straßenverkehr bewegen möchte, einen den neuen Verhältnissen entsprechenden Führerschein, eine Ummeldung/Abnahme beim TÜV und dadurch meistens einen daran angepassten Versicherungsschutz. Ansonsten liegt die Ordnungswidrigkeit des Fahrens eines Fahrzeuges ohne gültige Betriebserlaubnis und/oder die Straftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor.

Viele Jugendliche sind sich des Grades des Risikos und der Illegalität nicht bewusst oder nehmen diese bewusst in Kauf. Ohne entsprechende TÜV-Eintragungen oder -Abnahme besteht beim Fahren im öffentlichen Straßenverkehr kein Versicherungsschutz in der Voll- oder Teilkasko mehr. Selbst in der Haftpflicht kann die Versicherung im Schadensfalle bis zu 5000 Euro Regress nehmen.

Mögliche (teilweise strafrechtliche) Konsequenzen beim illegalen Tuning:

  • Vorführung des Fahrzeugs beim TÜV nach Rückbbau der Tuningmaßnahme nötig
  • Stilllegung des Fahrzeugs
  • 3 Punkte in Flensburg für Erlöschen der Betriebserlaubnis
  • 6 Punkte in Flensburg für Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Geldbuße, Geldstrafe oder Sozialstunden, zusätzlich ggf. Gebühren und Auslagen für Ämter, Sachverständige und Gericht
  • Fahrverbot
  • Fahrerlaubnisentzug
  • Sperre von 6 Monaten oder länger zur Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis zusätzlich zum Fahrerlaubnisentzug
  • Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (in sehr seltenen Ausnahmefällen)
  • Einzug des Fahrzeugs (sehr selten, bei Mehrfachtätern)

Nebenfolgen aus Erlöschen der Betriebserlaubnis und/oder Fahren ohne Fahrerlaubnis in der Probezeit:

  • Nachschulung
  • Verlängerung der Probezeit (zusätzlich zur Nachschulung)
  • Anordnung eines Aufbauseminars (als letzte Warnung, danach wieder Entzug der Fahrerlaubnis)

entnommen aus Wikipedia